"Dass auch der traurige Schulstand in Rinchnach einmal zu einem besseren Gedeihen gelangen möge"
Mit diesen Worten begründete Pfarrer Beda Dengler 1808 ein Gesuch an das Königlich Bayerische Landgericht Regen um Unterstützung bei der Suche nach einem „künftig tauglichen Schulgehilfen“ für den „dasigen Schullehrer Jakob Stadler“. Dieses Gesuch hatte Erfolg, noch 1808 wurde „der Pfarrschule zu Rinchnach (...) ein neu aufgestellter Schulgehilfe zugegeben mit einem jährlichen Gehalt von 150 fl. (Gulden)“.
Rinchnach um 1935 ( im Hintergrund Kasberg) Südöstlich vor dem heutigen Pfarrhof (vormals Klostergebäude) ist das älteste Schulhaus (heute "Schwesternhaus") zu sehen, nördlich der ehem. Klostergebäude das "Rote Schulhaus", im Vordergrund das "Weiße Schulhaus".
Von der Klosterschule zur staatlichen Schule
„Die älteste Schule, nicht nur des Landkreises, sondern auch des damaligen Nordwaldes, war die klösterliche Schule in Rinchnach, die schon im 13. Jahrhundert nachgewiesen ist.“ Eine Urkunde vom 30.7.1713 führt auf, was „auf gnädiges Befehlen und Anordnen Ihre Hochw. und Gnaden Hr. Hr. Ioscionis Abbten zu Niedernaltach etc. dem jetzigen und zukhünftigen Schulmeistern zu Rinchnach für eine Bestallung gemacht worden ist“.
Der Großteil der Entlohnung bestand in Naturalien: „wöchentlich 14 Herrn- und 12 schwarze Laibl nebst der täglichen Schenk als einer Kandel braunes Bier (...) jährlich ein Schaff Korn (...) zwei Mas Weizen, eines zu Lichtmessen, das andere zu Michaeli“. Dazu kam das Recht, „eine Khue zu halten und auszutreiben“ sowie Streu aus dem Mayrhof („wie anderen hiesigen Häuslern wochentlich 10 Schidten Stroh“) zu beziehen.
Das „Kostgeld“ wurde von 30 auf 48 Gulden erhöht, zusätzlich bekam der „Schulmeister“ 10 Gulden „vom Gotteshaus“ (wahrscheinlich für Organistendienste).
Rinchnach um 1935 (im Hintergrund Gehmannsberg)
Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht 1802/1803 und die Aufhebung der Propstei Rinchnach im Zuge der Säkularisation hatte zur Folge, dass fortan der Staat die Organisation des Schulwesens sowie der Lehrerbildung übernahm. Aus dem Rinchnacher Klosterlehrer Jakob Stadler wurde nun ein königlicher Schullehrer.
Jakob Stadler klagte in einem Brief vom 20.8.1807, dass er nach der Säkularisation keine Naturalbezüge mehr bekomme und dass mit seinem Gehalt ein Mann mit Weib und Kind unmöglich leben könne. Er bat um eine Erhöhung. Dies lehnte die Königliche Landes- Direktion zwar ab, verfügte aber, dass ihm die Gemeinde zum Besitz von „Pfründen“ (Grundstücken zur wirtschaftlichen Nutzung) verhelfen solle.